Folgendes gilt es zu beachten:

Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über den Zustand des Tieres, wenn möglich ohne es dabei zu berühren!

Ist das Tier NICHT offensichtlich verletzt und befindet sich in keiner Notlage (zum Beispiel Jungtiere, die vermeintlich „alleine“ irgendwo liegen), entfernen Sie sich langsam wieder vom Tier. Beobachten Sie es, wenn Sie möchten, aus sicherer Entfernung um Ihre Vermutung zu bestätigen. Bei Jungtieren befinden sich die Muttertiere meist ganz in der Nähe und haben sowohl Sie als auch den Nachwuchs gut im Blick.

Hier ist Ihre Hilfe gefragt:

  • Bei offensichtlich erkennbaren, blutenden Wunden.

  • Jungtiere ohne Fell, die an gefährlichen Orten (Fahrbahnrand etc.) liegen und/oder vom Muttertier seit mehr als 1 Stunde nicht mehr besucht wurden. (Bitte ziehen Sie sich zur Beobachtung zurück, damit Elterntiere nicht verscheucht werden.)

  • Jungvögel ohne bzw. mit nur wenig Gefieder (Nestlinge), die am Boden gefunden werden. Diese werden meist nicht mehr von Elternvögel versorgt.

  • Nachtaktive Wildtiere wie Igel, Siebenschläfer oder Eulen, die untertags herumlaufend gefunden werden.

  • Eichhörnchenjunge, die Ihnen auffallend hartnäckig an den Fersen kleben. Das machen diese Jungtiere nur aus größter Not heraus.

Hier finden Sie Hilfe:

Die Erstversorgung unserer wilden Freunde übernehmen wir selbstverständlich kostenlos. Danach arbeiten wir mit dem gut geschulten Team der Wildtierhilfe Klosterneuburg zusammen.

So erreichen Sie die Wildtierhilfe direkt: 0664 39 18 209

 

Wer ist für welches Wildtier zuständig?

Achtung, bei der richtigen Hilfsstelle gibt es folgendes zu beachten:

Jagdbare Tiere unterliegen dem Jagdgesetzt und somit dem für den Bezirk zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Wer dies in Ihrem Fall ist, richtet sich nach dem Fundort des Tieres. Information darüber hat die am nächsten liegende Polizeistelle. Bitte melden Sie dort Ihren Fund und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Nehmen Sie das Tier keinesfalls mit, sie würden sich der Wilderei strafbar machen. Dies gilt auch bei Autounfällen mit einem Wildtier. Bitte diese immer melden.

Bei allen anderen Wildtieren gibt es keine Meldepflicht. Hier wenden Sie sich bitte an den nächsten Tierarzt oder direkt an die nächste Wildtierhilfestelle.

 

Jagdbare Tiere:

  • Reh

  • Hirsch

  • Wildschwein

  • Hase

  • Kaninchen

  • Dachs

  • Fuchs

  • Marder

  • Ente

  • Fasan

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Nicht meldepflichtige Tiere:

 

  • Igel

  • Eichhörnchen

  • Vögel

  • Fledermäuse