- Die Aufnahme unserer Patienten erfolgt wochentags von 9:00 bis 18:30. In Notfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit (hier wird nach Notdienstgebühr verrechnet).
- Die Abholung erfolgt in der Regel wochentags von 9:00 bis 18:30. In Ausnahmefällen nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
- Die Behandlungskosten sind direkt im Anschluss an die Behandlung bzw. bei Heimgabe des Patienten in vollem Ausmaß (bar/EC/Kreditkarte) zu begleichen. Teilzahlungen sind NICHT möglich. Bei längerem Klinikaufenthalt können Zwischenzahlungen erhoben werden. Die Klinik ist zur Prüfung der Legitimation nicht verpflichtet.
- Bei stationärer Aufnahme des Patienten wird eine Anzahlung im Ausmaß von 50 % der geschätzen Gesamtkosten sofort erhoben.
- Der Tierbesitzer ist verpflichtet Untugenden des Tieres, bekannte Unverträglichkeiten gegen Medikamente oder Futterstoffe, sowie chronische Erkrankungen und Dauer-medikationen bei Aufnahme des Tieres bzw. vor Start der Behandlung bekannt zu geben.
- Tierbesitzer stationärer Tiere werden täglich nach der Visite (vormittags) über den Krankheitsverlauf vom zuständigen Stations-Tierarzt informiert. Den Veterinärhelfern ist es untersagt Auskunft über Patienten zu erteilen, insofern sie nicht ausdrücklich vom behandelndem Arzt dazu angewiesen wurden. Bei akuter Zustandsveränderung des Patienten werden die Tierbesitzer unverzüglich zu jeder Tages- und Nachtzeit kontaktiert.
- Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre Behandlungsdaten von der Tierklinik Tulln und deren Verrechnungsstelle, gegebenenfalls elektronisch, erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Die Verarbeitung dieser erfolgt ausschließlich nach der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) unter Gewährleistung entsprechender Datensicherheit.
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Tierklinik Tulln zum Zweck der Erstellung der Rechnung, sowie zur Einziehung und der ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Forderung alle hierzu notwendigen Unterlagen an die tierärztliche Verrechnungsstelle weitergegeben darf.
Insoweit entbindet der Auftraggeber/Tierhalter die Tierklinik Tulln ausdrücklich von der tierärztlichen Schweigepflicht und stimmt zu, dass sich aus der Behandlung ergebende Forderungen an Verrechnungsstellen abgetreten werden können.
Nach Abtretung der Honorarforderung tritt die Verrechnungsstelle dem Auftraggeber als Forderungsinhaber auf. Einwände gegen die Forderung – auch soweit sie sich aus der Behandlung und der Krankengeschichte ergeben – sind im Streitfall gegenüber der tierärztlichen Verrechnungsstelle zu erheben und geltend zu machen. Der behandelnde Tierarzt/ die behandelnde Tierärztin kann dazu als Zeuge vernommen werden.
